Sehr geehrter Gast,
unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Hotels ( Hotel-Aufnahmevertrag ).
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch „Hotel Geismarburg“ zustande; diese sind die Vertragspartner. „Hotel Geismarburg“ steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4. Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC Karte, Master Card, Visa Card.
3.5. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.6. Rechnungen des Hotels sind am Anreisetag ohne Abzug zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung in Form einer Kreditkartengarantie oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.8. Der Hotel behält sich das Recht vor, für Gruppenbuchungen ab 10 Personen die Reservierung erst dann als bestätigt anzusehen, wenn mit der endgültigen Bestellung durch den Geschäftspartner oder nach der Bestätigung durch die Hotel innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% der gebuchten Leistungen erbracht oder die vereinbarte/geforderte Vorauszahlung zum festgesetzten Termin geleistet wurde.
3.9. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
3.10. Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Zimmers erhält der Gast von Hotel eine Reservierungsbestätigung. Durch diese Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Gastaufnahmevertrag zwischen „Hotel Geismarburg“ und dem Gast zustande.
3.11. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG und No Show)
4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform oder mündlich ausübt.
4.3. Es gilt: – Bei einer Buchung aufgrund der Standard Rate kann der Gast bis zu 2 Tage vor Ankunft bis 18:00 Uhr stornieren oder umbuchen. In diesem Fall entstehen keine Kosten für den Gast.. Für Buchungen während Sonderterminen ( Events, Messen etc. ) gilt eine Stornofrist von 14 Tagen vor Anreise (18:00 Uhr). Bei Buchungen ohne Kreditkarten- Garantie behält sich das Hotel vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Ohne Eingang einer schriftlichen Rückbestätigung und Garantie durch Kreditkarte wird eine Buchung nicht aufrechterhalten.
4.4.Übernachtungen, die weder in Anspruch genommen noch storniert wurden, werden mit 100% der vereinbarten Leistung berechnet, um nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
4.5. Weitere unterliegende Rücktrittsfristen für ein Individual gast:
– 1 Zimmer – 2 Tage
– 2-5 Zimmer – 5 Tage
4.6. Andere Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4.7. Eine garantierte Reservierung liegt vor, wenn der Gast die Zahlung der Übernachtungsdienstleistung mittels Angabe einer Kreditkartennummer besättig.
4.8. Zimmer mit garantierten Reservierungen werden von Hotel bis spätestens 20.00 Uhr freigehalten; es sei denn, dass eine spätere Ankunft des Gastes mit der Hotel Geismarburg vereinbart wurde.
5. STORNIERUNG GRUPPENRESERVIERUNGEN
5.1. Bei Stornierung von Gruppenreservierungen bis 6 Wochen vor der Ankunft entstehen keine Stornokosten.
5.2. Bei Stornierung ab 6 bis 2 Wochen vor der Ankunft, entstehen Stornokosten in Höhe von 50% der vereinbarten Leistung für den Gast.
5.3. Bei Stornierung ab 2 Wochen vor der geplanten Ankunft entstehen Stornokosten in Höhe von 80% der vereinbarten Leistung für den Gast.
5.4. Gruppenreservierungen, die weder in Anspruch genommen noch storniert wurden, werden mit 100% der vereinbarten Leistung berechnet. Es ist unerheblich, ob das Hotel ausgebucht ist oder nicht.
5.5. Gruppenreservierungen gelten ab 3 Roomnights.
6. RÜCKTRITT DES HOTELS
6.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
6.2. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
6.3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
7. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
7.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
7.2. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des Anreisetages und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late Check-out) mit dem Hotel im Voraus vereinbart werden.
7.3. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung( vor 14.00 Uhr ). Sollten vereinbarte (7.1.) Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel bemüht, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu kümmern.
7.4. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft vereinbart wurde, hat der Hotel das Recht, gebuchte, nicht belegte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Geschäftspartner hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
7.5. Zimmer mit garantierten Reservierungen werden von der Hotel Geismarburg spätestens 22.00 Uhr freigehalten; es sei denn, dass eine spätere Ankunft des Geschäftspartners mit der Hotel vereinbart wurde.
7.6. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logis preises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.
8. HAFTUNG DES HOTELS
8.1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
8.2. Der Hotel Geismarburg haftet dem Gast gegenüber nach den Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Auf den Inhalt dieser Vorschriften wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu den Pflichten des Geschäftspartners und zu den jeweiligen Haftungshöhen.
8.3. Für eingebrachte Sachen haftet Hotel Geismarburg nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache Hotel Geismarburg Anzeige macht. Soweit der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als EUR 800 oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als EUR 3.500 in das Hotel einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit Hotel Geismarburg.
8.4. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keinerlei Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden. Das Hotel bewahrt oder verwahrt das Fahrzeug des Gastes nicht. Wir haften daher nicht für den Inhalt Ihres Fahrzeuges oder Schäden, die durch Dritte an Ihrem Fahrzeug verursacht werden. Ebenfalls übernimmt das Hotel keinerlei Haftung für Schäden, die durch Schnee, Eis oder Sturm verursacht werden. Fahrzeuge dürfen nur auf denen vom Hotel gekennzeichneten Flächen abgestellt werden.
8.5. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Danach werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
8.6. Aufgefundene Kreditkarten werden in zwei Teile zerbrochen und an das entsprechende Kreditkartenunternehmen weitergeleitet. Bei Gästen, die sich noch im räumlichen Bereich der Hotel aufhalten, wird die Karte sichergestellt und dem Gast von der Fund unterrichtet. Ist der Gast bereits abgereist, wird die Karte eine angemessene Frist, jedoch nicht länger als 24 Stunden, aufbewahrt. Anschließend wird sie wie eine gefundene Kreditkarte (s.o.) behandelt.
9.VEREINBARUNG ÜBER EINES INTERNETZUGANGS
9.1. Der Inhaber betreibt in seinem Hotel einen Internet Zugang per LAN und WLAN. Er gestattet dem Gast den Zugang zum Internet für die Dauer seines Aufenthaltes im Hotel. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des Hotels und ist jederzeit widerruflich. Mit der Anmeldung in unser System erklärt sich der Gast mit den Nutzungsbedingungen In Ziffer 10ff einverstanden. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internet per LAN oder WLAN zu gestatten. Die Verantwortlichkeit der übermittelten Daten bleibt beim Passwortempfänger. Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des Internetzugangs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren. Dem Mitnutzer allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des Internet.
9.2. Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten ( Benutzername sowie Passwort ) sind nur zum persönlichen Gebrauch und für die Dauer des Aufenthaltes im Hotel bestimmt. Sie dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht den Zugangscode zu ändern.
9.3. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass LAN und WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware bei der Nutzung des Internetzugangs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des Internet erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am Computer des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt der Inhaber keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
9.4. Für die über das Internet übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtig Internetseiten oder geht Verbindlichkeiten ein, sind die darauf resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
9.5. Der Betreiber ist nach § 113aTKG (BGBL) verpflichtet, alle Nutzungsdaten zu protokollieren und 6 Monate zu speichern. Nach Ablauf der Vorhaltungspflicht werden alle Nutzungsdaten gelöscht.
9.6. Der Mit Nutzer stellt den Hotelier von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung WLANs durch den Mit Nutzer und/ oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarungen beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung vorliegt oder droht, weist er das Hotel auf diesen Umstand hin.
10. ALLGEMEINES
10.1. Im gesamten Hotel besteht Rauchverbot. Rauchen Gäste dennoch im Zimmer. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen (Frühstücksraum etc.), als auch in diesen Gästezimmern zu rauchen. Wir haben für unsere Gäste teilweise separate Standorte für das Rauchen eingerichtet. beteiligen wir den Gast an den Reinigungskosten mit 50,-EUR. Kann das Zimmer wegen starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht laut Listenpreis in Rechnung gestellt.
10.2. Alle Gästezimmer sind per Rauchmelder mit einer Brandmeldezentrale verbunden. Im Falle eines Feueralarms durch Verschulden des Gastes sind alle anfallenden Kosten die in unmittelbarer Verbindung damit stehen, wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr oder die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebszustandes, allein durch den Gast zu tragen.
10.3. Der Gebrauch des Namens des Hotels in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
10.4. Auf Fremdleistungen, welche durch Hotel Geismarburg vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben. Eine Haftung der Hotel für die Leistungen Dritter wird dadurch nicht begründet und besteht folglich nicht.
10.5. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches (Bar, Lounge) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.
10.6. Bei Gruppenbuchungen/Kontingenverträge von mehr als fünf Zimmern und Kontingentverträgen gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen, welche sich aus den entsprechenden Verträgen ergeben.
10.7. Die Reisegruppe erhält von Hotel Geismarburg Sammelrechnungen, die dem Gesamtverantwortlichen übergeben werden.
10.8. Für Buchungen während Event- und Messezeiten gelten abweichende Storno fristen.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
12. GERICHTSSTAND
12.1. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Gast , juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Göttingen. In allen anderen Fällen gilt Göttingen als Gerichtsstand, sofern die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt sind und der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
12.2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN
Stand 01.08.2019